Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotografie-Dienstleistungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle fotografischen Leistungen, die durch Dominik Erl / DerDomi erbracht werden. Sie gelten insbesondere für Portraitshootings, Business- und Bewerbungsfotos, Boudoir- und Aktfotografie, Paar- und Familienshootings, Hochzeitsreportagen, Eventbegleitungen sowie sonstige fotografische Dienstleistungen.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie individuell zwischen dem Fotografen und dem Kunden vereinbart wurden. Individuelle Absprachen, Angebote oder schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen dem Fotografen und dem Kunden kommt zustande, sobald ein Shooting, eine Reportage oder eine sonstige fotografische Leistung verbindlich vereinbart wird. Dies kann schriftlich, per E-Mail, über ein Buchungstool, per Messenger, telefonisch oder mündlich erfolgen.

Eine mündliche Beauftragung ist ebenfalls verbindlich, sofern sich aus den Umständen ergibt, dass beide Parteien die Durchführung der Leistung verbindlich vereinbaren wollten. Aus Gründen der Klarheit und Nachweisbarkeit kann der Fotograf den vereinbarten Termin, den Leistungsumfang und den Preis anschließend in Textform bestätigen.

Mit der Buchung erkennt der Kunde diese AGB an, sofern sie ihm vor oder bei Vertragsschluss zugänglich gemacht wurden.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot, der Buchungsbestätigung oder der auf der Website beschriebenen Leistung. Maßgeblich sind insbesondere Art und Dauer des Shootings, Ort, Termin, Anzahl der final bearbeiteten Bilder, Nutzungsumfang, Lieferform und vereinbarte Zusatzleistungen.

Der Fotograf erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen, mit professioneller Sorgfalt und in seinem eigenen fotografischen Stil. Ein bestimmtes subjektives Ergebnis, eine bestimmte Pose, eine bestimmte Wirkung oder die exakte Nachstellung von Referenzbildern wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.

Der Fotograf trifft die finale Auswahl der Bilder, die dem Kunden zur Auswahl oder zur finalen Übergabe bereitgestellt werden. Unbearbeitete RAW-Dateien, Zwischenergebnisse oder nicht ausgewählte Aufnahmen sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.

4. Preise, Anzahlung und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Endpreise. Bei geschäftlichen Kunden kann eine gesonderte Nettoausweisung erfolgen.

Der Fotograf ist berechtigt, zur verbindlichen Reservierung eines Termins eine Anzahlung oder Reservierungsgebühr zu verlangen. Der Termin gilt erst dann als verbindlich reserviert, wenn die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist oder der Fotograf die Buchung ausdrücklich bestätigt hat.

Der Restbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, spätestens am Tag des Shootings oder vor Übergabe der finalen Bilddateien fällig. Bei Hochzeiten, größeren Reportagen oder umfangreichen Aufträgen kann vereinbart werden, dass der Gesamtbetrag oder ein wesentlicher Teilbetrag vor dem Termin zu zahlen ist.

5. Terminverschiebung, Stornierung und Ausfallgebühren

Vereinbarte Termine werden verbindlich für den Kunden freigehalten. Da der Fotograf für diesen Zeitraum keine anderen Aufträge annehmen kann, können bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen Ausfallgebühren entstehen.

Eine kostenfreie Terminverschiebung ist möglich, sofern sie rechtzeitig erfolgt und ein Ersatztermin gefunden werden kann. Als rechtzeitig gilt bei regulären Shootings grundsätzlich eine Mitteilung mindestens sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Termin. Erfolgt die Absage oder Verschiebung kurzfristiger, kann der Fotograf eine pauschale Ausfallgebühr verlangen.

Bei Absage oder Verschiebung durch den Kunden weniger als sieben Kalendertage vor dem Termin werden 30 % des vereinbarten Honorars fällig. Bei Absage oder Verschiebung weniger als 72 Stunden vor dem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Erscheint der Kunde ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin oder sagt so kurzfristig ab, dass der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann, werden 100 % des vereinbarten Honorars fällig.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Fotografen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Fotografen bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Bei Hochzeiten und vergleichbaren Veranstaltungen gelten aufgrund der langfristigen Terminbindung gesonderte Stornierungsbedingungen. Wird eine Hochzeit oder Veranstaltung durch den Kunden abgesagt, kann der Fotograf eine Ausfallentschädigung verlangen. Bei Absage bis sechs Monate vor dem Termin werden 30 % des vereinbarten Honorars fällig, bei Absage bis drei Monate vor dem Termin 50 %, bei Absage bis vier Wochen vor dem Termin 75 % und bei späterer Absage 100 % des vereinbarten Honorars. Bereits geleistete Anzahlungen können hierauf angerechnet werden. Auch hier bleibt dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Wird ein Hochzeitstermin lediglich verschoben, bemühen sich beide Parteien um einen Ersatztermin. Ist der Fotograf am neuen Termin verfügbar, kann die Buchung auf diesen Termin übertragen werden. Ist der Fotograf am neuen Termin nicht verfügbar, gilt dies als Stornierung des ursprünglichen Termins.

6. Verspätung des Kunden

Erscheint der Kunde verspätet zum vereinbarten Shooting, verkürzt sich die Shootingzeit entsprechend, sofern nachfolgende Termine oder organisatorische Gründe eine Verlängerung nicht zulassen. Der vereinbarte Preis bleibt in diesem Fall unverändert.

Bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten ohne rechtzeitige Mitteilung ist der Fotograf berechtigt, den Termin als nicht wahrgenommen zu behandeln. In diesem Fall kann die No-Show-Regelung Anwendung finden.

Bei Hochzeiten, Events und Reportagen ist der vereinbarte Zeitrahmen maßgeblich. Verzögerungen im Ablauf der Veranstaltung, die nicht vom Fotografen zu vertreten sind, verlängern die vereinbarte Leistungszeit nicht automatisch. Eine Verlängerung ist nur nach Verfügbarkeit des Fotografen und gegen gesonderte Vergütung möglich.

7. Hochzeiten und Veranstaltungen

Bei Hochzeiten und Veranstaltungen schuldet der Fotograf eine dokumentarische Begleitung im vereinbarten Zeitraum. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dem Fotografen rechtzeitig alle relevanten Informationen zum Ablauf, zu wichtigen Personen, besonderen Momenten, Locations, Parkmöglichkeiten, Ansprechpartnern und etwaigen Einschränkungen mitzuteilen.

Der Fotograf haftet nicht dafür, wenn bestimmte Motive nicht entstehen können, weil Abläufe geändert werden, Personen nicht verfügbar sind, Programmpunkte entfallen, Verspätungen eintreten oder der Fotograf über relevante Situationen nicht informiert wurde.

Bei ganztägigen Hochzeitsreportagen oder längeren Einsätzen ist dem Fotografen eine angemessene Pause zu ermöglichen. Bei Einsätzen über mehrere Stunden sollte eine angemessene Verpflegung eingeplant werden, insbesondere wenn der Fotograf während der Veranstaltung dauerhaft vor Ort bleiben soll.

Schlechtes Wetter, ungünstige Lichtverhältnisse, Einschränkungen durch Locations, Kirchen, Standesämter oder Veranstalter sowie sonstige äußere Bedingungen berechtigen den Kunden nicht zur Minderung, sofern der Fotograf diese Umstände nicht zu vertreten hat. Der Fotograf wird im Rahmen der Möglichkeiten eine angemessene fotografische Lösung finden.

8. Krankheit, höhere Gewalt und Ausfall des Fotografen

Kann der Fotograf einen Auftrag aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, technischer Ausfälle außerhalb seines Einflussbereichs oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht durchführen, wird er den Kunden unverzüglich informieren.

Bei regulären Shootings wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart. Bei Hochzeiten oder nicht wiederholbaren Veranstaltungen bemüht sich der Fotograf, soweit möglich und zumutbar, um einen geeigneten Ersatzfotografen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatzfotografen besteht nicht.

Kann keine Ersatzlösung gefunden werden, werden bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Ausfall nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Fotografen beruht.

9. Bildbearbeitung und Lieferung

Die Bildbearbeitung erfolgt im Stil des Fotografen. Dazu gehören insbesondere Auswahl, Farblook, Kontrast, Helligkeit, Bildschnitt und grundlegende Retusche. Eine umfangreiche Beauty-Retusche, Composings, Manipulationen, Figurveränderungen, Hintergrundänderungen oder sonstige aufwendige Bearbeitungen sind nur Bestandteil der Leistung, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Die Lieferzeit richtet sich nach Art und Umfang des Auftrags. Bei regulären Shootings erfolgt die Lieferung in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Bildauswahl oder Shootingtermin. Bei Hochzeiten und umfangreichen Reportagen kann die Bearbeitungszeit länger sein. Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Die Übergabe erfolgt digital, beispielsweise über eine Online-Galerie, einen Downloadlink oder ein anderes geeignetes Medium. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die gelieferten Dateien zeitnah herunterzuladen und selbst zu sichern. Eine dauerhafte Archivierung durch den Fotografen wird nicht geschuldet.

10. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Der Fotograf bleibt Urheber der erstellten Bilder. Der Kunde erhält an den final gelieferten Bildern die jeweils vereinbarten Nutzungsrechte.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde bei privaten Shootings ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht zur privaten Nutzung. Dazu gehören insbesondere die Nutzung für private Ausdrucke, private Weitergabe an Familie und Freunde sowie die Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Profilen, sofern der Fotograf nicht sinnentstellend verändert oder als Urheber entfernt wird.

Bei Business-, Personal-Branding-, Unternehmens-, Künstler- oder kommerziellen Shootings umfasst die Nutzung nur die vereinbarten geschäftlichen Zwecke. Dazu können beispielsweise Website, LinkedIn, Pressebilder, Portfolio, interne Kommunikation oder Social Media gehören, sofern dies im Angebot enthalten ist. Eine Nutzung für bezahlte Werbeanzeigen, große Kampagnen, Printwerbung, Plakate, Produktverpackungen, Weiterverkauf, Stock-Plattformen oder die Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher zusätzlicher Vereinbarung gestattet.

Eine Bearbeitung der Bilder durch den Kunden, insbesondere starke Filter, KI-Bearbeitung, Composings, Entstellungen oder nachträgliche Veränderungen des Bildlooks, ist ohne Zustimmung des Fotografen nicht gestattet, sofern dadurch der fotografische Stil oder die Urheberpersönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden.

11. Veröffentlichung durch den Fotografen

Der Fotograf ist Urheber der erstellten Bilder. Eine Veröffentlichung der Bilder durch den Fotografen zu eigenen Portfolio-, Referenz- oder Werbezwecken erfolgt nur, wenn der Kunde beziehungsweise die erkennbar abgebildete Person hierzu eingewilligt hat oder eine Veröffentlichung im Einzelfall gesetzlich zulässig ist.

Eine solche Einwilligung kann insbesondere die Nutzung auf der Website des Fotografen, in sozialen Medien, in Online-Portfolios, auf Printmaterialien, bei Wettbewerben, Ausstellungen oder sonstigen Eigenwerbemaßnahmen umfassen. Umfang, Zweck und Art der Veröffentlichung können gesondert vereinbart werden.

Bei Boudoir-, Akt-, Dessous-, Sensual- oder vergleichbar intimen Aufnahmen erfolgt eine Veröffentlichung ausschließlich nach ausdrücklicher vorheriger Einwilligung der abgebildeten Person. Diese Einwilligung muss gesondert erfolgen und kann auf einzelne Bilder, bestimmte Medien, bestimmte Zwecke oder einen bestimmten Zeitraum beschränkt werden. Ohne eine solche ausdrückliche Einwilligung werden diese Aufnahmen nicht veröffentlicht und nicht für Portfolio-, Website-, Social-Media-, Werbe- oder Referenzzwecke verwendet.

Die Verweigerung einer Einwilligung zur Veröffentlichung hat keinen Einfluss auf die Durchführung des Shootings oder den vereinbarten Preis, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

12. Verantwortung des Kunden und Rechte Dritter

Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, die vereinbarte Leistung durchführen zu lassen. Bei Shootings in gemieteten, privaten oder öffentlichen Locations ist der Kunde dafür verantwortlich, erforderliche Genehmigungen einzuholen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Der Kunde ist außerdem dafür verantwortlich, dass bei von ihm eingebrachten Personen, Outfits, Marken, Kunstwerken, Locations, Fahrzeugen, Tieren oder sonstigen Gegenständen keine Rechte Dritter verletzt werden, soweit diese Umstände aus seiner Sphäre stammen.

Bei Gruppenaufnahmen, Hochzeiten oder Veranstaltungen ist der Kunde dafür verantwortlich, relevante Personen über die fotografische Begleitung zu informieren, soweit dies erforderlich ist.

13. Reklamation

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt der Bilder in Textform mitzuteilen. Geschmacksfragen, eine nachträglich geänderte Erwartungshaltung oder der Wunsch nach einem anderen Bearbeitungsstil stellen keinen Mangel dar, sofern die Bilder dem vereinbarten Leistungsumfang und dem erkennbaren Stil des Fotografen entsprechen.

Der Fotograf erhält bei berechtigten Beanstandungen zunächst die Möglichkeit zur Nachbesserung. Eine Rückerstattung oder Minderung kommt nur in Betracht, wenn eine Nachbesserung nicht möglich, fehlgeschlagen oder unzumutbar ist.

14. Haftung

Der Fotograf haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Folgeaufträge, emotionale Enttäuschung oder subjektive Unzufriedenheit mit dem Ergebnis haftet der Fotograf nicht, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.

Bei technischem Defekt, Datenverlust, Speicherkartenschaden, Kameradefekt oder sonstigen technischen Problemen haftet der Fotograf nur, soweit ihn ein Verschulden trifft. Der Fotograf arbeitet mit angemessener Sorgfalt, schuldet jedoch keine absolute Ausfallsicherheit.

15. Datenschutz

Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dazu gehören insbesondere Kontaktdaten, Kommunikationsdaten, Vertragsdaten sowie im Rahmen des Auftrags entstandene Bilddaten.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website des Fotografen. Bei besonders sensiblen Aufnahmen, insbesondere im Bereich Boudoir und Akt, achtet der Fotograf auf einen besonders vertraulichen Umgang mit den Daten und Bildern.

16. Widerrufsrecht für Verbraucher

Sofern der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wird, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Einzelheiten ergeben sich aus einer gesonderten Widerrufsbelehrung.

Wünscht der Kunde ausdrücklich, dass der Fotograf bereits vor Ablauf einer möglichen Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann der Kunde verpflichtet sein, für bereits erbrachte Leistungen Wertersatz zu leisten. Bei vollständig erbrachten Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist Deutsch.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Fotografen.